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Sorgerecht
23Aug

Sorgerecht: Dauerstreit der Koalition verhindert Einigung

Zum Ausbleiben einer angekündigten Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern erklären Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:

Die Zeit läuft ab: Für den Spätsommer 2010 hatte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern angekündigt. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 die deutsche Regelung zum Sorgerecht für unverheiratete Väter für konventionswidrig erklärt. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2010 feststellt, dass das bestehende Gesetz gegen die deutsche Verfassung verstößt. Ein Jahr später ist immer noch nichts geschehen. Wieder sorgt der Dauerstreit in der Koalition dafür, dass es nicht zu einer vernünftigen Lösung kommt. Dies ergibt sich aus der Antwort auf unsere schriftliche Anfrage.

Dabei hat die Justizministerin bereits einen vernünftigen Weg – von ihr selbst als Kompromiss bezeichnet – dargelegt. Klar ist: Die Union muss endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und die Rechte der betroffenen Kinder in Gesetzesform gießen. Die Bundesregierung darf sich nicht auf der Übergangslösung vom Bundesverfassungsgericht ausruhen. Sollte es nicht zu einer gemeinsamen Sorgeerklärung kommen, bleibt zurzeit für den unverheirateten Vater nur der kostspielige Weg über das Gericht, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten.

Wir haben bereits im Oktober 2010 einen Antrag zum Sorgerecht in den Bundestag eingebracht. Dieser soll Vätern, die nicht mit der Mutter des gemeinsamen  Kindes verheiratet sind, die Möglichkeit einräumen, durch einen einfachen Antrag beim Jugendamt zum gemeinsamen Sorgerecht zu kommen. Nur wenn es dann keine einvernehmliche Lösung gibt, sollen die Gerichte unter Berücksichtigung des Kindeswohles entscheiden. Unser Ziel ist die Gleichstellung von Mutter und Vater, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

28Jan

Bundestagsrede zum Sorgerecht

Wir Grünen fordern ein zeitgemäßes Sorgerecht auch für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind. Mit unserem  Antrag, den wir heute ins Parlament eingebracht haben, setzen wir die schwarz-gelbe Regierung unter Druck, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich konsequent am Kindeswohl orientiert. Meine Rede findet Ihr hier :

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27Jan

Ein zeitgemäßes Sorgerecht für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind

Schon der Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 hatte die Debatte über die Sorgerechtsregelung für nicht miteinander verheiratete Eltern im Gang gehalten. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Dezember 2009 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August letzten Jahres steht die Bundesregierung unter Druck, die Sorgerechtsregelung zu reformieren. Scheinbar keine leichte Aufgabe für Schwarz-Gelb, denn auch bei diesem Thema gehen die Vorstellungen weit auseinander. Die FDP ist mittlerweile von ihrem zunächst fokussierten automatischen gemeinsamen Sorgerecht abgewichen. Sie fordert nun eine Kombination aus Antrags- und Widerspruchsmodell. Wir begrüßen das sehr, damit greift sie unseren Vorschlag auf. Die Union hingegen will dem nicht ehelichen Vater lediglich die Möglichkeit des Gerichtsweges einräumen.

Wir fordern ein niedrigschwelliges, unbürokratisches und leicht verständliches Verfahren. Dabei gehen wir davon aus, dass die gemeinsame Sorgetragung in der Regel dem Kindeswohl entspricht.

In unserem Bundestagsantrag zeigen wir, wie dies umgesetzt werden kann:

Ein Vater soll zukünftig jederzeit ab Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt die gemeinsame Sorge beantragen können und sie bekommen, wenn die Mutter dem nicht widerspricht oder gar dem Jugendamt Kindeswohl gefährdende Aspekte bekannt sind. Die Mutter soll acht Wochen (ggf. verlängert um Mutterschutzzeiträume) Zeit haben, dem Anliegen des Vaters zu widersprechen.
Tut sie dies, erteilt das Jugendamt die gemeinsame elterliche Sorge nicht.

Erhält der Vater die gemeinsame Sorge im „Jugendamtsverfahren“ nicht, soll ihm jedoch unbegrenzt die Möglichkeit offen stehen, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen. Hier soll er das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht – auch dieser Prüfmaßstab ist so gewählt, dass die gemeinsame Sorge niedrigschwellig erteilt und zum Regelfall wird.

Umgekehrt ist es nur gerecht, wenn auch die Mutter die Möglichkeit bekommt, beim Jugendamt zu beantragen, dass der Vater mit ihr gemeinsam die elterliche Verantwortung wahrnehmen soll. Das Verfahren soll ähnlich gestaltet sein, jedoch muss der Vater innerhalb einer Frist von acht Wochen dem Antrag der Mutter zustimmen. Erfolgt diese Zustimmung nicht, wird das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt nicht erteilt.

Und schließlich soll auch das Kind ein eigenständiges Recht auf Übernahme und Ausübung der elterlichen Sorge durch die Eltern erhalten, ähnlich wie es bereits beim Umgangsrecht geregelt ist.

Besonders wichtig werden die gesetzlichen Regelungen vor allem dann, wenn es zu Konflikten kommt. Ziel muss es natürlich sein, Konflikte um die elterliche Verantwortung gar nicht erst entstehen zu lassen. Sollten sie jedoch entstehen, muss der gesetzliche Rahmen so gestaltet sein, dass Information, Beratung und ggf. Mediation deeskalierend wirken. Hier ist uns die Nähe zu den unterstützenden Angeboten der öffentlichen und freien Jugendhilfe besonders wichtig.

Ein zeitgemäßes Familienrecht muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Ausgangssituation beider Eltern eine möglichst frühe gemeinsame Verantwortungsübernahme begünstigt und ebenso Konflikte so früh wie möglich klärt.

22Dez

Auch beim Umgangsrecht muss Kindeswohl im Mittelpunkt stehen

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) das Umgangsrecht biologischer, aber rechtlich nicht anerkannter Väter mit ihren Kindern betreffend, erklären Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In diesem Urteil wird richtigerweise festgestellt, dass Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Interesse eines Kindes bzw. dessen biologischen Vaters schützt, eine familiäre Beziehung aufzubauen. Eine Beziehung zwischen Kind und Vater kann nur durch deren direkten Kontakt aufgebaut werden. Hierfür bietet das Umgangsrecht die rechtliche Möglichkeit. Der Kontakt eines Kindes zu seinem biologischen Vater muss nach dem aktuellen Urteil auch dann rechtlich durchgesetzt werden können, wenn zuvor zwischen Kind und Vater keine soziale Beziehung bestanden hat.

Die aktuelle deutsche Rechtslage wurde unterschiedlichen Lebenssituationen nicht vollständig gerecht. Dies betrifft Fälle, in denen bisher keine sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und biologischem, aber rechtlich nicht anerkanntem Vater besteht. Das Interesse des Kindes am Kontakt zu seinem biologischen Vater hatte keine gesetzliche Grundlage, ebenso wenig das entsprechende Kontaktinteresse dieses Vaters.

Die Bundesjustizministerin fordert zurecht, dass nach dem Sorgerecht nun auch das Umgangsrecht auf den Prüfstand muss. Bis heute liegt allerdings trotz mehrfacher Ankündigung kein Vorschlag zur Neuregelung des Sorgerechts auf dem Tisch. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier endlich aktiv zu werden. Außerdem muss die Bundesregierung auch das aktuelle Urteil des EGMR zeitnah umsetzen.

08Okt

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Dezember 2009 und erst recht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August 2010 steht die Bundesregierung unter Druck, die Sorgerechtsregelung für nicht miteinander verheiratetet Eltern zu reformieren und die Gerechtigkeitslücke mit Blick auf unverheiratete Väter zu schließen.

Als Grüne schlagen wir ein niedrigschwelliges Antragsverfahren vor. Dabei gehen wir davon aus, dass die gemeinsame Sorgetragung in der Regel dem Kindeswohl entspricht. Ein zeitgemäßes Familienrecht muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Ausgangssituation beider Eltern eine möglichst frühe gemeinsame Verantwortungsübernahme begünstigt und ebenso Konflikte so früh wie möglich klärt.

Einen entsprechenden Antrag haben wir heute in den Bundestag eingebracht.

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