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Sorgerecht
01Feb

Rede zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Gestern Abend habe ich in meiner Rede zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern die Gründe für unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung dargelegt. Das niedrigschwellige Antragsverfahren ist aus unserer Sicht ein vernünftiger Kompromiss, der die Interessen und Rechte der Kinder, der Mütter wie der Väter in einen vernünftigen Ausgleich zueinander stellt. In unserem Entschließungsantrag, der leider abgelehnt wurde, haben wir die Bundesregierung aufgefordert, bei der Evaluierung des Gesetzes insbesondere die Widerspruchsfristen für die Mütter sowie das Angebot und die Nutzung von Mediations- und Beratungsmöglichkeiten in den Blick zu nehmen. Mit dem neuen Gesetz wird beim Sorgerecht ein wichtiger Schritt nach vorne gemacht – auch wenn ich perspektivisch ein automatisches gemeinsames Sorgerecht auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern für sinnvoll halte.

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04Jul

Sorgerecht: Grüne setzen sich mit ihren Vorstellungen durch

Zur Befassung des Bundeskabinetts mit dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern erklären Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss und Sprecherin für Demokratiepolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung nun endlich das Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern regeln will und den Worten endlich Taten folgen lässt. Zumindest beim Sorgerecht hat die Koalition endlich verstanden, dass sich das Familienrecht am Wohl des Kindes orientieren muss. Das Familienrecht darf nicht zwischen Kindern von miteinander verheirateten und nicht miteinander verheirateten Eltern unterscheiden.

Schon im Oktober 2010 hat die grüne Bundestagsfraktion ihr Konzept vorgestellt, dessen wesentliche Punkte in den Entwurf des Bundesjustizministeriums, der heute im Kabinett diskutiert wurde, übernommen wurden. Die von uns initiierte Debatte im Bundestag hat der Koalition deutlich vor Augen geführt, dass dringender Regelungsbedarf besteht.

Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 2010 und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2009 ist eine gesetzliche Regelung überfällig.

Der Entwurf kommt unseren Vorstellungen recht nahe. Auch die Koalition schlägt keinen Automatismus für ein gemeinsames Sorgerecht, wohl aber ein niedrigschwelliges Antragsmodell vor. Leider bleibt bei den Eckpunkten der Koalition die von uns für wesentlich erachtete Stärkung von Beratung und Mediationsverfahren beim Jugendamt außen vor.

Das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir konstruktiv begleiten.

26Apr

Rede zum Sorgerecht: Kindeswohl in den Mittelpunkt rücken

Heute hat der Bundestag erneut über die notwendige Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern debattiert. Wir Grüne sprechen uns zwar nicht für einen Automatismus, wohl aber für ein sehr niedrigschwelliges Antragsverfahren aus, damit Väter, die dies wollen, keine Steine auf dem Weg zum Sorgerrechte für ihre Kinder mehr vorfinden.

03Apr

Sorgerecht: Regierung legt endlich diskussionswürdigen Gesetzentwurf vor

Zu dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern erklären Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss und Sprecherin für Demokratiepolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Wir begrüßen es, dass nun nach fast zwei Jahren endlich ein Entwurf auf dem Tisch liegt, der das Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern regelt. Schon im Oktober 2010 hat die grüne Bundestagsfraktion ihr Konzept vorgestellt, dessen wesentliche Punkte in den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums übernommen wurden.

Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eine gesetzliche Regelung überfällig. Die von uns initiierte Debatte im Bundestag hat der Koalition deutlich vor Augen geführt, dass dringender Regelungsbedarf besteht.

Endlich hat auch die Koalition verstanden, dass sich das Familienrecht am Wohl des Kindes orientieren muss. Das Familienrecht darf nicht zwischen Kindern von miteinander verheirateten und nicht miteinander verheirateten Eltern unterscheiden. Der vorliegende Referentenentwurf bietet eine gute Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren, das wir konstruktiv begleiten werden.

05Mrz

Sorgerecht: Koalition übernimmt grünen Vorschlag

Eineinhalb Jahre nachdem die grüne Bundestagsfraktion auf Initiative meiner Kolleginnen Ingrid Hönlinger, Monika Lazar und mir einen Antrag zur Neuregelung des Sorgerrechts nicht miteinander verheirateter Eltern in den Bundestag eingebracht hat (und mehr als zwei Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die vorherige Regelung in Deutschland für nichtig erklärt hatte), haben sich Union und FDP im gestrigen Koalitionsausschuss endlich auf Eckpunkte für eine neue Sorgerrechtsregelung für diese Eltern geeinigt. Erst am vergangenen Freitag hatten wir über eine Geschäftsordnungsdebatte im Deutschen Bundestag nach monatelanger Verweigerungshaltung der Regierungsfraktionen eine Diskussion zu diesem Thema erzwungen.

Nun endlich die Vorschläge für eine Neuregelung und – Überraschung – diese  unterscheiden sich nur graduell von den grünen Forderungen. Auch die Koalition schlägt keinen Automatismus für ein gemeinsames Sorgerrecht, wohl aber ein niedrigschwelliges Antragsmodell vor. Mit der Sorgeerklärung, d.h. bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes, soll der Vater das Sorgerrecht beantragen können. Wenn sich die Mutter nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden erklärt oder sich nicht äußert, wird das Familiengericht angerufen. Nach Anrufung des  Familiengerichts soll die Mutter eine Frist von sechs Wochen zur Stellungnahme erhalten. Das Familiengericht soll in einem beschleunigten Verfahren ohne Anhörung von Jugendamt oder den Eltern entscheiden, wenn die Mutter nicht Stellung nimmt und keine kindeswohlrelevanten Gründe gelten gemacht werden. Das Familiengericht spricht auch dem Vater das Sorgerrecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Der Vorschlag der Koalition unterscheidet sich also vor allem insofern von den grünen Vorstellungen, als dass das Familiengericht auch angerufen wird, wenn die Mutter sich beim Jugendamt nicht zum Antrag des Vaters auf gemeinsame Sorge äußert. Dem grünen Antrag entsprechend soll aber die gemeinsame Sorge auch dann vom Jugendamt ohne Verfahren beim Familiengericht erteilt werden, wenn die Mutter sich nach Ablauf gewisser Schutzfristen nicht äußert.

Leider bleiben bei den Eckpunkten im Beschluss des Koalitionsausschusses die von uns für wesentlich erachtete Stärkung von Beratung und Mediationsverfahren beim Jugendamt außen vor – hierauf werden wir in den weiteren Beratungen im Bundtag besonders achten. Alles in allem ist es gut, dass nun endlich eine vernünftige Regelungen auf den Weg gebracht wird, die – den bis dato bekannten Eckpunkten nach zu urteilen – dem grünen Leitbild im Familienrecht entsprechen, dem zugrunde liegt, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Dementsprechend darf auch das Familienrecht nicht zwischen Kindern von miteinander verheirateten und nicht miteinander verheirateten Eltern unterscheiden. Alle Eltern haben ein genuines und von der Verfassung geschütztes Recht und auch die Pflicht, für ihre Kinder Verantwortung zu tragen.

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