Zum Ausbleiben einer angekündigten Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern erklären Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:
Die Zeit läuft ab: Für den Spätsommer 2010 hatte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern angekündigt. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 die deutsche Regelung zum Sorgerecht für unverheiratete Väter für konventionswidrig erklärt. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2010 feststellt, dass das bestehende Gesetz gegen die deutsche Verfassung verstößt. Ein Jahr später ist immer noch nichts geschehen. Wieder sorgt der Dauerstreit in der Koalition dafür, dass es nicht zu einer vernünftigen Lösung kommt. Dies ergibt sich aus der Antwort auf unsere schriftliche Anfrage.
Dabei hat die Justizministerin bereits einen vernünftigen Weg – von ihr selbst als Kompromiss bezeichnet – dargelegt. Klar ist: Die Union muss endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und die Rechte der betroffenen Kinder in Gesetzesform gießen. Die Bundesregierung darf sich nicht auf der Übergangslösung vom Bundesverfassungsgericht ausruhen. Sollte es nicht zu einer gemeinsamen Sorgeerklärung kommen, bleibt zurzeit für den unverheirateten Vater nur der kostspielige Weg über das Gericht, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten.
Wir haben bereits im Oktober 2010 einen Antrag zum Sorgerecht in den Bundestag eingebracht. Dieser soll Vätern, die nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind, die Möglichkeit einräumen, durch einen einfachen Antrag beim Jugendamt zum gemeinsamen Sorgerecht zu kommen. Nur wenn es dann keine einvernehmliche Lösung gibt, sollen die Gerichte unter Berücksichtigung des Kindeswohles entscheiden. Unser Ziel ist die Gleichstellung von Mutter und Vater, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.