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Sorgerecht
26Apr

Rede zum Sorgerecht: Kindeswohl in den Mittelpunkt rücken

Heute hat der Bundestag erneut über die notwendige Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern debattiert. Wir Grüne sprechen uns zwar nicht für einen Automatismus, wohl aber für ein sehr niedrigschwelliges Antragsverfahren aus, damit Väter, die dies wollen, keine Steine auf dem Weg zum Sorgerrechte für ihre Kinder mehr vorfinden.

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03Apr

Sorgerecht: Regierung legt endlich diskussionswürdigen Gesetzentwurf vor

Zu dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern erklären Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss und Sprecherin für Demokratiepolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Wir begrüßen es, dass nun nach fast zwei Jahren endlich ein Entwurf auf dem Tisch liegt, der das Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern regelt. Schon im Oktober 2010 hat die grüne Bundestagsfraktion ihr Konzept vorgestellt, dessen wesentliche Punkte in den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums übernommen wurden.

Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eine gesetzliche Regelung überfällig. Die von uns initiierte Debatte im Bundestag hat der Koalition deutlich vor Augen geführt, dass dringender Regelungsbedarf besteht.

Endlich hat auch die Koalition verstanden, dass sich das Familienrecht am Wohl des Kindes orientieren muss. Das Familienrecht darf nicht zwischen Kindern von miteinander verheirateten und nicht miteinander verheirateten Eltern unterscheiden. Der vorliegende Referentenentwurf bietet eine gute Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren, das wir konstruktiv begleiten werden.

05Mrz

Sorgerecht: Koalition übernimmt grünen Vorschlag

Eineinhalb Jahre nachdem die grüne Bundestagsfraktion auf Initiative meiner Kolleginnen Ingrid Hönlinger, Monika Lazar und mir einen Antrag zur Neuregelung des Sorgerrechts nicht miteinander verheirateter Eltern in den Bundestag eingebracht hat (und mehr als zwei Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die vorherige Regelung in Deutschland für nichtig erklärt hatte), haben sich Union und FDP im gestrigen Koalitionsausschuss endlich auf Eckpunkte für eine neue Sorgerrechtsregelung für diese Eltern geeinigt. Erst am vergangenen Freitag hatten wir über eine Geschäftsordnungsdebatte im Deutschen Bundestag nach monatelanger Verweigerungshaltung der Regierungsfraktionen eine Diskussion zu diesem Thema erzwungen.

Nun endlich die Vorschläge für eine Neuregelung und – Überraschung – diese  unterscheiden sich nur graduell von den grünen Forderungen. Auch die Koalition schlägt keinen Automatismus für ein gemeinsames Sorgerrecht, wohl aber ein niedrigschwelliges Antragsmodell vor. Mit der Sorgeerklärung, d.h. bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes, soll der Vater das Sorgerrecht beantragen können. Wenn sich die Mutter nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden erklärt oder sich nicht äußert, wird das Familiengericht angerufen. Nach Anrufung des  Familiengerichts soll die Mutter eine Frist von sechs Wochen zur Stellungnahme erhalten. Das Familiengericht soll in einem beschleunigten Verfahren ohne Anhörung von Jugendamt oder den Eltern entscheiden, wenn die Mutter nicht Stellung nimmt und keine kindeswohlrelevanten Gründe gelten gemacht werden. Das Familiengericht spricht auch dem Vater das Sorgerrecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Der Vorschlag der Koalition unterscheidet sich also vor allem insofern von den grünen Vorstellungen, als dass das Familiengericht auch angerufen wird, wenn die Mutter sich beim Jugendamt nicht zum Antrag des Vaters auf gemeinsame Sorge äußert. Dem grünen Antrag entsprechend soll aber die gemeinsame Sorge auch dann vom Jugendamt ohne Verfahren beim Familiengericht erteilt werden, wenn die Mutter sich nach Ablauf gewisser Schutzfristen nicht äußert.

Leider bleiben bei den Eckpunkten im Beschluss des Koalitionsausschusses die von uns für wesentlich erachtete Stärkung von Beratung und Mediationsverfahren beim Jugendamt außen vor – hierauf werden wir in den weiteren Beratungen im Bundtag besonders achten. Alles in allem ist es gut, dass nun endlich eine vernünftige Regelungen auf den Weg gebracht wird, die – den bis dato bekannten Eckpunkten nach zu urteilen – dem grünen Leitbild im Familienrecht entsprechen, dem zugrunde liegt, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Dementsprechend darf auch das Familienrecht nicht zwischen Kindern von miteinander verheirateten und nicht miteinander verheirateten Eltern unterscheiden. Alle Eltern haben ein genuines und von der Verfassung geschütztes Recht und auch die Pflicht, für ihre Kinder Verantwortung zu tragen.

23Aug

Sorgerecht: Dauerstreit der Koalition verhindert Einigung

Zum Ausbleiben einer angekündigten Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern erklären Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:

Die Zeit läuft ab: Für den Spätsommer 2010 hatte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern angekündigt. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 die deutsche Regelung zum Sorgerecht für unverheiratete Väter für konventionswidrig erklärt. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2010 feststellt, dass das bestehende Gesetz gegen die deutsche Verfassung verstößt. Ein Jahr später ist immer noch nichts geschehen. Wieder sorgt der Dauerstreit in der Koalition dafür, dass es nicht zu einer vernünftigen Lösung kommt. Dies ergibt sich aus der Antwort auf unsere schriftliche Anfrage.

Dabei hat die Justizministerin bereits einen vernünftigen Weg – von ihr selbst als Kompromiss bezeichnet – dargelegt. Klar ist: Die Union muss endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und die Rechte der betroffenen Kinder in Gesetzesform gießen. Die Bundesregierung darf sich nicht auf der Übergangslösung vom Bundesverfassungsgericht ausruhen. Sollte es nicht zu einer gemeinsamen Sorgeerklärung kommen, bleibt zurzeit für den unverheirateten Vater nur der kostspielige Weg über das Gericht, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten.

Wir haben bereits im Oktober 2010 einen Antrag zum Sorgerecht in den Bundestag eingebracht. Dieser soll Vätern, die nicht mit der Mutter des gemeinsamen  Kindes verheiratet sind, die Möglichkeit einräumen, durch einen einfachen Antrag beim Jugendamt zum gemeinsamen Sorgerecht zu kommen. Nur wenn es dann keine einvernehmliche Lösung gibt, sollen die Gerichte unter Berücksichtigung des Kindeswohles entscheiden. Unser Ziel ist die Gleichstellung von Mutter und Vater, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

28Jan

Bundestagsrede zum Sorgerecht

Wir Grünen fordern ein zeitgemäßes Sorgerecht auch für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind. Mit unserem  Antrag, den wir heute ins Parlament eingebracht haben, setzen wir die schwarz-gelbe Regierung unter Druck, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich konsequent am Kindeswohl orientiert. Meine Rede findet Ihr hier :

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