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UN-Kinderrechtskonvention
28Feb

UN-Kinderrechtskonvention: Erster Schritt zur Beschwerdemöglichkeit– weitere Taten müssen folgen

Anlässlich der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention zur Schaffung der Möglichkeit einer Individualbeschwerde, erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages:

Die Bundesregierung unterstützt die Beschwerdemöglichkeit bei Kinderrechtsverletzungen auf UN-Ebene. Sie hat heute das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Jetzt muss die Bundesregierung schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess für Deutschland einleiten. Erst nachdem die Ratifizierung in Deutschland erfolgt ist, steht Kindern hierzulande der Weg zur UN offen.

Allerdings müssen dem internationalen Engagement Deutschlands für die Kinderrechte Taten folgen. Es ist wenig überzeugend, Kindern eine Beschwerdemöglichkeit schaffen zu wollen, während in Deutschland immer noch nicht allen Kindern die gleichen Rechte zugestanden werden. Vor allem den unbegleiteten 16- und 17-jährigen Flüchtlingen werden in Deutschland die völkerrechtlich verbindlichen Rechte verwehrt. So schreibt die UN-Kinderrechtskonvention vor, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies muss auch im Asylrecht gelten.

Kinderrechte müssen stärker bekannt gemacht werden. Ohne Wissen um die eigenen Rechte bringt die Möglichkeit, sich beschweren zu können, wenig. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, die Kinderrechte stärken zu wollen. Außer der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention ist jedoch bis heute nichts passiert.

Wenn die Bundesregierung die Kinderrechtskonvention nicht vollständig umsetzt, könnte schon in naher Zukunft eine Individualbeschwerde wegen systematischer Kinderrechtsverletzung vor den Vereinten Nationen verhandelt werden.

19Jan

Kinderrechte stärken – meine heutige Rede

Bereits zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit haben wir heute im Bundestag über Kinderrechte debattiert. Und das ist auch gut so. Nicht so gut ist, dass die Bundesregierung bei der Stärkung der Kinderrechte weiterhin untätig bleibt. Insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die bspw. immer noch oft an den deutschen Grenzen abgewiesen oder zurückgeschoben werden, müssen unter dieser unmenschlichen Haltung der Bundesregierung leiden. Hier meine vollständige Rede:

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20Dez

UN-Kinderrechtskonvention: Individualbeschwerde erhöht den Druck auf Deutschland

Zur Entscheidung der Vereinten Nationen, für die Kinderrechtskonvention die Möglichkeit einer Individualbeschwerde zu schaffen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Wir begrüßen die Möglichkeit einer Individualbeschwerde. Nun muss sich die Bundesregierung international dafür einsetzen, dass möglichst schnell viele Staaten das sogenannte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention auch unterzeichnen. Anschließend muss sie schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess für Deutschland einleiten. Die Kinderrechtskonvention gewinnt so an Durchsetzungskraft und politischer Bedeutung. Werden Kinder in ihrem Land in ihren Rechten verletzt und haben sie den Rechtsweg ausgeschöpft, so können sie sich künftig an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden.

Allerdings müssen in Deutschland die Kinderrechte stärker bekannt gemacht werden, denn ohne Wissen um die eigenen Rechte bringt die Möglichkeit, sich zu beschweren zu können wenig. Die Regierungskoalition hatte zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, die Kinderrechte stärken zu wollen; außer der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention ist jedoch bis heute nichts passiert. Vor allem den unbegleiteten 16- und 17-jährigen Flüchtlingen werden in Deutschland nicht die völkerrechtlich verbindlichen Rechte zugestanden. So schreibt die UN-Kinderrechtskonvention vor, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies muss auch im Asylrecht gelten.

Wenn Deutschland die Kinderrechtskonvention weiterhin nicht vollständig berücksichtigt und Individualbeschwerden möglich sind, könnte schon in naher Zukunft eine solche Beschwerde wegen systematischer Kinderrechtsverletzung vor den Vereinten Nationen verhandelt werden. Soweit darf es nicht kommen.

25Nov

Kinderrechte stärken – Meine Rede im Bundestag

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag über die Stärkung der Kinderrechte debattiert. Als Grüne setzen wir uns für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein und kritisieren, dass Ministerin Schröder den Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland sang- und klanglos beerdigt hat. In meiner Rede konzentiere ich mich auf das Problem, dass in Deutschland noch immer Minderjährige in die Bundeswehr aufgenommen werden können. Das muss ein Ende haben – auch das wäre  eine notwendige Konsequenz aus der UN-Kinderrechtskonvention.

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05Apr

Bundesregierung muss sich endlich für Kinderrechte engagieren

Anlässlich des 19. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss sich endlich für Kinderrechte im In- und Ausland engagieren. Sie scheint zu glauben, dass das Thema mit der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention im letzten Jahr abgehakt ist. Wenn Frau Schröder als zuständige Bundesministerin der Auffassung ist, die Kinderrechte seien in Deutschland umgesetzt, dann zeigt dies, dass ihr jegliches Bewusstsein für die Zusammenhänge fehlt.

Die Kinderrechtskonvention setzt den verbindlichen Maßstab, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Das bezieht auch minderjährige Flüchtlingskinder ein, die unbegleitet nach Deutschland einreisen (Art. 22). Sie werden oft wie Erwachsene behandelt. Die Konvention legt auch die sorgerechtliche Gleichstellung nahe, von Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern mit Kindern, deren Eltern verheiratet sind (Art. 2 i.V.m Art. 18). Und auch bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen im SGB II galt es, eine angemessene körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten (Art. 26, 27).

Um sicherzustellen, dass der UN-Kinderrechtskonvention entsprechend das Kinderwohl bei allen Entscheidungen tatsächlich Vorrang hat, ist es überfällig, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Erst Anfang dieses Jahres haben Fachverbände die Haltung der Bundesregierung zu den Kinderrechten ausführlich kommentiert. Das Ergebnis: Was im Koalitionsvertrag verheißungsvoll als Stärkung der Kinderrechte angekündigt wurde, findet keine Umsetzung. Vielmehr noch offenbart die Bundesregierung und allen voran Familienministerin Schröder, dass sie auch kein Interesse hat, sich weiter für die Rechte von Kindern zu engagieren. Nur so ist zu erklären, das der erfolgreiche Nationale Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland beendet wurde. Dagegen wäre eine Neuauflage dringend nötig.

Mehr Informationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention finden sich hier.

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