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UN-Kinderrechtskonvention
31Jan

Red-Hand-Day: Aktion gegen den Einsatz von Kindersoldaten

Heute habe ich beim “Red-Hand-Day”, einer Aktion der Kinderkommission des Deutschen Bundestags gegen den Einsatz von Kindersoldaten teilgenommen. Wie viele Kolleginnen und Kollegen habe ich meinen roten Handabdruck und ein Statement (“Kinder sollen spielen, nicht kämpfen – Gegen den Einsatz von Kindersoldaten jetzt!”) abgegeben, die im Paul-Löbe-Haus ausgestellt wurden. Hier gibt es mehr Infos zum Red-Hand-Day und zum Schattenbericht der Kinderrechtsorganisationen zum Einsatz von Kindersoldaten.

22Nov

Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung der Bundeswehr

Seit der Abschaffung der Wehrpflicht ist die Bundeswehr auf neue Formen der Nachwuchswerbung angewiesen. Aber die Bundeswehr ist kein Unternehmen wie jedes andere – sie setzt das höchste staatliche Gewaltmonopol um, Soldatinnen und Soldaten töten, sie werden getötet oder sie können Schaden nehmen an Leib und Seele. Deshalb ist es nicht egal, wer sich aus welchen Motiven bei der Bundeswehr bewirbt. Und es ist nicht egal, wie die Öffentlichkeitsarbeit und die Nachwuchswerbung der Bundeswehr gestaltet sind. In einem Positionspapier, das ich gemeinsam mit meiner Kollegin Agniezka Brugger und meinen Kollegen Ulrich Schneider und Kai Gehring erarbeitet habe, beschreibt die grüne Bundestagsfraktion die Grenzen der Nachwuchsarbeit der Bundeswehr und setzt sich insbesondere kritisch mit Kooperationsvereinbarungen auseinander, die Kultusministerien mit der Bundeswehr zu deren Nachwuchsarbeit an Schulen abgeschlossen haben. Das komplette Papier zum Nachlesen.

28Feb

UN-Kinderrechtskonvention: Erster Schritt zur Beschwerdemöglichkeit– weitere Taten müssen folgen

Anlässlich der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention zur Schaffung der Möglichkeit einer Individualbeschwerde, erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages:

Die Bundesregierung unterstützt die Beschwerdemöglichkeit bei Kinderrechtsverletzungen auf UN-Ebene. Sie hat heute das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Jetzt muss die Bundesregierung schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess für Deutschland einleiten. Erst nachdem die Ratifizierung in Deutschland erfolgt ist, steht Kindern hierzulande der Weg zur UN offen.

Allerdings müssen dem internationalen Engagement Deutschlands für die Kinderrechte Taten folgen. Es ist wenig überzeugend, Kindern eine Beschwerdemöglichkeit schaffen zu wollen, während in Deutschland immer noch nicht allen Kindern die gleichen Rechte zugestanden werden. Vor allem den unbegleiteten 16- und 17-jährigen Flüchtlingen werden in Deutschland die völkerrechtlich verbindlichen Rechte verwehrt. So schreibt die UN-Kinderrechtskonvention vor, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies muss auch im Asylrecht gelten.

Kinderrechte müssen stärker bekannt gemacht werden. Ohne Wissen um die eigenen Rechte bringt die Möglichkeit, sich beschweren zu können, wenig. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, die Kinderrechte stärken zu wollen. Außer der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention ist jedoch bis heute nichts passiert.

Wenn die Bundesregierung die Kinderrechtskonvention nicht vollständig umsetzt, könnte schon in naher Zukunft eine Individualbeschwerde wegen systematischer Kinderrechtsverletzung vor den Vereinten Nationen verhandelt werden.

19Jan

Kinderrechte stärken – meine heutige Rede

Bereits zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit haben wir heute im Bundestag über Kinderrechte debattiert. Und das ist auch gut so. Nicht so gut ist, dass die Bundesregierung bei der Stärkung der Kinderrechte weiterhin untätig bleibt. Insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die bspw. immer noch oft an den deutschen Grenzen abgewiesen oder zurückgeschoben werden, müssen unter dieser unmenschlichen Haltung der Bundesregierung leiden. Hier meine vollständige Rede:

20Dez

UN-Kinderrechtskonvention: Individualbeschwerde erhöht den Druck auf Deutschland

Zur Entscheidung der Vereinten Nationen, für die Kinderrechtskonvention die Möglichkeit einer Individualbeschwerde zu schaffen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Wir begrüßen die Möglichkeit einer Individualbeschwerde. Nun muss sich die Bundesregierung international dafür einsetzen, dass möglichst schnell viele Staaten das sogenannte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention auch unterzeichnen. Anschließend muss sie schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess für Deutschland einleiten. Die Kinderrechtskonvention gewinnt so an Durchsetzungskraft und politischer Bedeutung. Werden Kinder in ihrem Land in ihren Rechten verletzt und haben sie den Rechtsweg ausgeschöpft, so können sie sich künftig an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden.

Allerdings müssen in Deutschland die Kinderrechte stärker bekannt gemacht werden, denn ohne Wissen um die eigenen Rechte bringt die Möglichkeit, sich zu beschweren zu können wenig. Die Regierungskoalition hatte zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, die Kinderrechte stärken zu wollen; außer der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention ist jedoch bis heute nichts passiert. Vor allem den unbegleiteten 16- und 17-jährigen Flüchtlingen werden in Deutschland nicht die völkerrechtlich verbindlichen Rechte zugestanden. So schreibt die UN-Kinderrechtskonvention vor, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies muss auch im Asylrecht gelten.

Wenn Deutschland die Kinderrechtskonvention weiterhin nicht vollständig berücksichtigt und Individualbeschwerden möglich sind, könnte schon in naher Zukunft eine solche Beschwerde wegen systematischer Kinderrechtsverletzung vor den Vereinten Nationen verhandelt werden. Soweit darf es nicht kommen.

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