Katja Persönlich
Westerwälder Mädel
Geboren wurde ich 1976 in Siegen. Meine Familie kommt aus dem kleinen Westerwalddorf Steinebach-Sieg und wohnt dort „schon immer“. Ich habe eine kleine Schwester, die heute zehn Zentimeter größer ist als ich. Für uns Kinder war das Leben auf dem Dorf ein reines Bullerbü – Wald, Wiese und der Ackergaul Steffi auf der Weide neben unserem Haus waren die Koordinaten. Zum Besuch der Astrid-Lindgren-Grundschule musste ich mich dann allerdings schon ins Nachbardorf wagen. Jeden Tag zwei Kilometer hin und zurück im übervollen Schulbus waren für eine etwas kurz geratene Göre nicht immer ein Spaß. Nach der Grundschule habe ich meinen Kopf durchgesetzt und bin auf das private katholische Gymnasium Marienstatt gewechselt. Aus unerfindlichen Gründen und zur Irritation meiner Eltern wollte ich unbedingt Latein lernen, was ich dann auch getan habe. Der Preis meiner Entscheidung gegen das Städtische Gymnasium in der Nähe und für Marienstatt bestand darin, dass der Wecker um kurz vor sechs klingelte. Der Bus fuhr um 6 Uhr 42 – es wundert sichert nicht, dass ich das noch immer ganz genau weiß – und ich war fast eine Stunde zur Schule unterwegs. Allerdings konnte ich dann auch mit sechzehn Jahren dank einer Ausnahmegenehmigung den Führerschein machen, denn wegen des Nachmittagsunterrichts in der Oberstufe war es völlig unmöglich, mit dem Bus nach Hause zu kommen. Der Führerschein mit sechzehn hatte im Westerwald große Vorteile – er war ohne Übertreibung bei uns auf dem Land das Tor zur Welt! 1995 habe ich in Marienstatt Abitur gemacht. Meine Leistungskurse waren Chemie, Biologie und Englisch. Zu meinen liebsten Fächern gehörten Mathe und Latein. Kunst war mir immer ein Graus.
Auf in die weite Welt
Für mein Studium habe ich mich aber für einen ganz anderen Schwerpunkt entschieden. Zum Wintersemester 1995/96 habe ich mich an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn für die Fächer Politikwissenschaft, Linguistik und Neuere Deutsche Literaturwissenschaft eingeschrieben. Später habe ich neben der Politikwissenschaft auch Öffentliches Recht studiert. Seit einem Austauschjahr an der University of York in England habe ich mein Herz für Großbritannien entdeckt. 1999 hatte ich das Glück, in einem interdisziplinären Projekt an der University of Edinburgh forschen zu dürfen. Über die Dezentralisierungsmaßnahmen der damaligen Blair-Regierung habe ich meine Magisterarbeit geschrieben und mein Studium im Dezember 2000 als Magistra Artium abgeschlossen.
Im Politikbetrieb – Landtag NRW
Von Februar 2001 bis Sommer 2009 habe ich bei der grünen Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen gearbeitet. Dort war ich zunächst persönliche Mitarbeiterin der Fraktionsvorsitzenden Sylvia Löhrmann MdL. Seit Herbst 2002 arbeitete ich als wissenschaftliche Referentin; bis 2005 mit Zuständigkeit für die Bereich Kinder, Jugend und Familie sowie Schule und Weiterbildung, seit Juni 2005 konzentrierte ich mich auf die Bereiche Schule und Weiterbildung. Von 2002 bis 2006 war ich Mitglied im Betriebsrat der Landtagsfraktion; ab 2004 auch dessen Vorsitzende. Die immer spannende Arbeit im Landtag hat sicherlich meinen Entschluss befördert, mich „selbstständig“ zu machen und für den Bundestag zu kandidieren.
Berlin
Im September 2009 wurde ich in den Bundestag gewählt. Dort bin ich kinder- und familienpolitische Sprecherin meiner Fraktion und auch Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Besonderen Spaß macht mir meine Arbeit als grünes Mitglied in der Kinderkommission des Deutschen Bundestags.
Bonnerin
Seit fast fünfzehn Jahren lebe ich mittlerweile – mit einigen Unterbrechungen – in Bonn. Hier habe ich Ende der neunziger Jahre auch meinen Mann Till kennen gelernt, mit dem ich seit 2003 verheiratet bin. Mit unserem Kater Erich leben wir in einer kleinen Wohnung – mit großem Garten! – in der Bonner Altstadt. Westerwälder Mädel bin ich zwar immer noch, aber die Rheinländerin bricht doch immer mehr hervor – nicht zuletzt als leidenschaftliche Karnevalistin, die von Weiberfastnacht bis Veilchendienstag auch für wenig Anderes ansprechbar ist. 

Seit meiner Kindheit bin ich eine Leseratte wie sie im Buche steht. Ob im Zug oder in einer Sitzungspause – man sieht mich eigentlich nie ohne Zeitung oder Buch vor der Nase. Leidenschaften – neben Till? Da fällt mir spontan der Kicker in unserer Wohnung ein, an dem mein Mann und ich uns beinahe täglich Duelle liefern. Fußball insgesamt hat es mir angetan. Als Fan von Werder Bremen ist ein Tag im Weser-Stadion ein Highlight im Kalender. Und auf keinen Fall vergessen werden darf eine mittlerweile auch schon viele Jahre währende Tradition: Das Mittwochabendschwimmen im Sportpark Nord mit anschließendem Plausch der berühmt-berüchtigten Schwimmdamen!







Liebe Katja,
spitzen Seite, Daumen hoch!
Viele Grüße,
A&M
Mit der Bundestagskandidatur wird der SPD, dem potenziellen Koalitionspartner, nur die nötigen Stimmenzahl genommen. Muss diese Profilierung wirklich sein?
Hi Katja,
gerade sitze ich in der Schweiz und fülle meinen Briefwahl-Bogen aus. Bei den Grünen steht DEIN Name! Klasse! Ich bin stolz auf Dich. Soll ich Dich wählen?
Mensch, lange nichts mehr gehört. Ich lebe seit 2001 in der CH…bin dort sogar im Karnevalsverein 1.Vorsitzender….
Desöfteren bin ich in Kölle…Bonn wäre ja nicht weit….Melde Dich mal.
Bernd
Handy: 0041 79 734 8705
hallo katja,
ich habe am 22.6.10 erstmals von
dir erfahren. mein grüner freund,
erich wagner aus astert, erzählte
von dem podiumsgespräch in
marienstatt und meinte, ich sollte mich mal erkundigen,
wo du herkommst.
den namen dörner gibt es
öfters in müschenbach.
erich wagner, ich und kurt todt
(lehrer an der realsch. betzdorf)
sind mitgl. im vg-rat hachenburg.
2008 waren wir auf einladung
von u. höfken in berlin.
vg h. lichtenthäler aus hattert
Hallo Frau Dörner,
zur Haushaltsrede:
Die von Ihnen zu Recht geforderten, besseren Betreuungsangebote in den Kitas können nur erfüllt werden, wenn die Kommunen und die Länder finanziell besser ausgestattet werden. Der Bund spart auf Kosten der Länder. Sie müssen einen höheren Steueranteil bekommen.
Das meint ein alter, werdender Urgroßvater und Dipl.Finanzwirt.
Hallo, liebe Frau Dörner,
auch wenn ich aus einem anderen ” Lager ” komme, herzliche Gratulation zu Ihrem Web-Auftritt, incl. des Fotos. Alles Gute für Ihre sicher nicht immer leichte Aufgabe und viel Kraft bei allen Auseinadersetzungen mit den männlichen Querulanten !!
S.g.Frau Dörner,
aufgrund Ihr politischen Hauprolle (Familie/Kinder) und im Sachzusammenhang mit dem derzeitigen, katatrophalen Gesetzesvorhaben der Koalition (bezgl. bgb 1626a bzw. Urteil Zaunegger – angeblich jetzt “mehr Rechte für nicht-eheliche Väter) – nicht zuletzt aber auch wegen der in der Bundestagsfraktion der Grünen hierzu nicht Menschenrechte konformen Position (ist so) – sehe ich die Möglichkeit zu einem Ihre Horizonte erweiternden Besuch in einer Elterngruppe (ja: auch Väter, wahrscheinlich sogar hauptsächlich) dort.
Ich würde sie gerne dorthin einladen (lassen). Es gibt einen feinen Verein in Essen. http://www.efkir.de
Darf ich Ihr Einverständnis voraussetzen – wenn Sie eingeladen werden würden – offiziell sodenn … ? .
Getagt wird 1x im Monat im katholischen Stadthaus in Essen.
2. Dienstag im Monat / 19.00 Uhr.
Was halten Sie davon ?
Es wird wegen der schlechten Performance von BM´rinnen SLS + K.Schröder zu erneuten Verurteilungen Deutschlands kommen.
Gerne Antwort von Ihnen.
freundliche Grüße,
Martin Rose
(ex-Grüner)
0157 – 84 620 180
Wenn Ihr Entwurf zur Stärkung der Rechte der sozialen Väter tatsächlich Berücksichtigung findet wird kein potentieller leiblicher Vater, der ohnehin schon vorsichtig geworden ist weil die Rechte des Kindes und seine eigenen Grundrechte mit
Füßen getreten werden, kein neues Leben in diese kinderfeindliche Gesellschaft einbringen. Was denken Sie wieviel mehr Kinder in Deutschland geboren würden, wenn die rechtliche Unsicherheit der leiblichen Väter nicht wäre. Unsere Gesellschaft braucht doch Kinder in jeder Beziehung.
Sehr geehrte Frau Dörner,
sehr verärgert habe ich den Gesetzesvorschlag der Grünen zur rechtrlichen Stärkung der Patchwork- und Regenbogenfamilien zur Kenntnis genommen. Denn man könnte annehmen, dass dieser zwar gut gemeint, aber nicht richtig durchdacht ist.
Zum Einen ist es völlig unwahrscheinlich, dass ein nicht betreuender Elternteil – in der Regel der leibliche Vater – sein Einverständnis dazu erteilt, dass neben ihm und der Mutter deren neuer Partner das Sorgerecht über sein Kind erhält. Denn der wird in aller Regel bei Sorgerechtsstreitigkeiten dazu beitragen, dass der leibliche Vater noch schneller als bisher “entsorgt” wird, weil ja ein zweiter “Vater” das Sorgerecht hat. Zum Anderen sollte man sich einmal vor Augen führen, wie kurzlebig solche “Patchworkfamilien” heute häufig sind – und dann müssen die Kinder weitere Sorgerechtsstreitigkeiten ertragen, weil der “Zweitvater” natürlich auch wieder “entsorgt” werden muss, wenn die Patchworkfamilie zerbricht.
Haben die Grünen sich gegebenenfalls durch entsprechende Studien einmal vergegenwärtigt, wie selbstverständlich soziale Väter, die tatsächliche Sorgeverantwortung für Kinder allein erziehender Mütter übernommen haben, nach dem Ende der Beziehung mit der Mutter quasi über Nacht deren Kinder nicht mehr sehen dürfen?
Haben die Grünen sich gegebenenfalls durch entsprechende Studien darüber hinaus vergegenwärtigt, wie hoch die Anzahl der sozialen Väter ist, die von ihrer Partnerin im Sorge- und/oder Umgangsrechtsstreit mit dem leiblichen Vater als “Waffenbruder” herhalten müssen, um ihre eigene Beziehung nicht zu gefährden?
Ihr Gesetzesvorschlag birgt die Gefahr der Ausweitung der gerichtlichen Kindschaftsrechtsverfahren hinsichtlich deren Anzahl sowie der Eskalation der bisherigen Verfahren durch die oben bezeichnete “Waffenbruderschaft”.
Anstatt die meiner Meinung recht gute bisherige gesetzliche Regelung zu dieser Problematik (so genanntes “kleines Sorgerecht”) zu verändern, sollten Die Grünen sich lieber und intensiver dafür einsetzen, dass die leiblichen nicht ehelichen Väter von Geburt bzw. Vaterschaftsanerkennung und -feststellung an automatisch ohne wenn und aber das gemeinsame Sorgerecht haben (ersatzlose Streichung des § 1626a BGB), und dass gerichtliche Alleinsorgeanordnungen nach Trennung und Scheidung (§ 1671 Abs. 2 Ziffer 2 BGB) nur dann möglich sind, wenn durch die Fortführung der gemeinsamen elterlichen Sorge das Kindeswohl im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB akut gefährdet ist, also wenn andernfalls das Kind durch das Jugendamt in Obhut genommen werden müsste, wenn keine Alleinsorgeanordnung getroffen werden würde.
Der Vorteil dieser gesetzlichen Regelung wäre der, dass die gerichtlichen Rosenkriege “ums Kind”, die deren Wohl nachhaltig schaden, in ihrer Anzahl endlich erheblich zurück gehen würden, weil Animositäten des Trennungspaares, die ihre Ursache im Paarkonflikt haben, nicht im Streit ums Kind herangezogen werden können. Kinder brauchen ihre leiblichen Eltern – und nur diese! – als Sorgeverantwortliche und -berechtigte, und zwar auch dann, wenn diese sich als Paar nicht mehr verstehen und mögen. Tragen Sie und Die Grünen deshalb mit dazu bei, dass Kinder nicht mehr der ungeschützte Spielball von Eltern, Anwälten, Jugendamtsmitarbeitern, Verfahrensbeiständen und letztendlich Familienrichtern bleiben, die nach meiner Jahre langen Erfahrung als anwaltlicher Kindschaftsrechtler sich in der Regel nicht in die Kinder hinein versetzen (können) und die Kinder damit traumatisieren!
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Gnau
-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte Frau Dörner,
kinder- und familienpolitische Sprecherin also? Das sogar ganz ohne Sachkunde – eigene Erfahrungen können Sie Ihrer Vita zufolge ja nicht beisteuern. Nun, sollte dies biologisch bedingt sein, es gibt Wege, auch fremden Kindern ein Heim eine Familie zu bieten. Da Sie sich trotzdem lieber für eine Katze entschieden haben, sind Sie scheinbar zu feige oder zu faul, die Verantwortung für eine Familie, für Kinder zu übernehmen? Kinderlosigkeit ist ja ein Hauptmerkmal der “Grünen”, was sie offenkundig nicht daran hindert, an Dummheit kaum zu überbietende Gesetzentwürfe zu produzieren, wie die Schwachsinnsnummer mit den “sozialen Eltern”. Wenn Sie selbst Kinder großgezogen haben, dann dürfen Sie sich gerne äußern, bis dahin kann ich Sie allenfalls als katzenpolitische Sprecherin ernst nehmen…
MgG
ES
S.g.Frau Dörner,
nehme an Antrag V-13 auf 34. Buko wurde 1zu1 beschlossen ? heute :
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34. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
16. – 18. November 2012, Hannover Congress Centrum/Eilenriedehalle
V-13 Verschiedenes
AntragsstellerIn: Carolin Waegner (KV Leipzig)
Weitere AntragstellerInnen: Tim Elschner (KV Leipzig), Henning Croissant (KV Leipzig),
Jürgen Kasek (KV Leipzig), Tobias Peter (KV Leipzig), Marcel Duda (KV Hildesheim),
Philipp Schwarzbach (KV Görlitz), Karsten Skupin (KV Sächsische Schweiz –
Osterzgebirge), Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau), Marcel Kunz (KV Biberach), Rudolf
Haug (KV Biberach), Martina Benzel-Weyh (KV Coburg-Stadt), Martin Böttger (KV Zwickau
), Stephan Kühnle (KV Konstanz), Urs Moesenfechtel (KV Dresden), Alrun Tauché (KV
Leipzig), Petra Cagalj Sejdi (KV Leipzig), Christin Melcher (KV Leipzig), Franka Moritz (KV
Leipzig), Maria-Christin Lippold (KV Leipzig),
Für ein diskriminierungsfreies und gleichgestelltes Sorgerecht –
Gemeinsame Sorge der Eltern von Geburt an
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für ein gemeinsames Sorgerecht der leiblichen
Eltern von Geburt an ein.
Beiden Elternteilen steht von der Geburt an die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu.
Voraussetzung ist lediglich die Anerkennung der Vaterschaft.
Die gemeinsame Sorge kann ausschließlich durch einen Beschluss des Familiengerichtes
aufgehoben werden. Jeder Elternteil hat die Pflicht, für sein Kind Sorge zu tragen. Eine
Ablehnung des Sorgerechts durch einen Elternteil ist aus diesem Grund nicht möglich. Steht
in begründeten Fällen das gemeinsame Sorgerecht der Eltern dem Kindeswohl entgegen,
muss umgehend von einem Familiengericht entschieden werden. Familiengerichte sollen in
Sorgerechtsstreitigkeiten weiterhin nur nach Anhörung des Jugendamtes und aller beteiligten
Personen, jedoch nicht, wie im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehen, durch
Aktenlage entscheiden dürfen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen sich damit gegen die etablierte und immer noch
angewendete Form des Familienrechts, das die Ehe über andere Lebens- und
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Elternschaftsformen stellt und dementsprechend unverheiratete Väter gegenüber
verheirateten hinsichtlich ihrer Kinder massiv benachteiligt. Die damit einhergehende
Ungleichbehandlung nichtehelicher und ehelicher Kinder ist nicht länger hinzunehmen. Unter
der Berücksichtigung des Kindeswohls darf es nicht länger Kinder „zweiter Klasse“ geben.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (Aktenzeichen 1 BvR 420/09) und des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte lassen eine solche Ungleichbehandlung
nicht zu. Der von der Bundesregierung am 04.07.2012 verabschiedete Gesetzesentwurf
„Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter
Eltern“ zur Neuregelung des Sorgerechts berücksichtigt weiterhin nicht den
Gleichbehandlungsgrundsatz.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine nochmalige Neuregelung des Sorgerechtes
ein, um Kindern, Müttern und Vätern eine diskriminierungsfreie und gleichstellende sowie die
Vielfalt von Lebensentwürfen berücksichtigende Familienpolitik zu garantieren.
Begründung:
„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten für eine Gesellschaft ein, in der alle Menschen in ihrer
ganzen Vielfalt gleichberechtigt und selbstbestimmt miteinander leben […] können. Für uns
ist Vielfalt ein hohes Gut, von dem eine ganze Gesellschaft profitiert.“ heißt es im
BuVo Beschluss vom 12.10.2011.
Art. 3 Abs. 2 GG stellt fest: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die
Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Darüber hinaus wird Eltern durch Art. 6 Abs. 2 GG die Sorge und Erziehung für ihr Kind
garantiert. Neben dem Recht, die Sorge auszuüben, besteht auch eine Sorgepflicht der
Eltern.
Zudem wird gemäß Art. 6 Abs. 5 GG die Gleichbehandlung nichtehelicher und ehelicher
Kinder grundgesetzlich normiert.
Daraus folgt: Wenn alle Lebensweisen als gleichberechtigt anerkannt werden, müssen im
Sinne des Kindeswohls auch grundsätzlich für unverheiratete und verheiratete Väter gleiche
Rechte und Pflichten gelten.
Eltern haben nach Art. 6 Abs. 2 GG ein grundgesetzlich verankertes Recht auf Sorge und
Erziehung ihrer Kinder. Mit der derzeitigen Regelung des Sorgerechts wird jedoch lediglich
der Mutter dieses elterliche Recht garantiert. Dem unverheirateten Vater kann auch mit der
vorgesehenen Neuregelung dieses Recht, zumindest zu Beginn seiner Vaterschaft, verwehrt
werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten für eine antidiskriminierende und gleichstellende
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Familienpolitik ein.
Unverheiratete Eltern werden durch den von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf
zur Gesetzesänderung weiterhin keineswegs gleichgestellt. Die Notwendigkeit einer
Antragsstellung benachteiligt unverheiratete Väter auf Grund ihres Geschlechtes und steht
nicht im Einklang mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG.
Im Hinblick auf die Garantie freier und individueller Lebensentwürfe darf die Ehe nicht länger
anderen Lebens- und Partnerschaftsformen vorgezogen werden. Individuelle und selbst
gewählte Lebensentwürfe bedürfen freier Entscheidungsmöglichkeiten. Dies setzt die
Gleichstellung der Ehe und anderer Formen von Eltern- und Lebenspartnerschaften voraus.
Solange die Ehe noch immer ein Garant für die gemeinsame Sorge für ein Kind ist und
andere Lebensformen ein gemeinsames Sorgerecht indirekt von der Zustimmung der Mutter
abhängig machen, werden Menschen an freien Gestaltungsmöglichkeiten ihres Lebens
gehindert.
Familiengründung und Eheschließung bedingen sich nicht mehr wie noch vor einigen Jahren.
Die Zahl unehelich geborener Kinder steigt stetig. Lag der Anteil unehelicher Kinder Mitte der
90er Jahre gesamtdeutsch betrachtet noch unter 15%, stieg er bis 2010 in den alten
Bundesländern auf 27%, in den neuen Ländern auf 61%. Der Anteil unehelicher
Erstgeborener lag in den neuen Bundesländern im Jahr 2010 sogar bei 74%.
Diese Entwicklung zeigt die Notwendigkeit der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher
Familien- und Partnerschaftsformen.
Von 682 514 im Jahr 2008 geborenen Kindern lebten 15 453 mit einer das alleinige
Sorgerecht innehabenden Mutter – ein Anteil von rund 2,3%.
Das von der Bundesregierung vorgesehene Antragsmodell stellt unverheiratete Väter
gegenüber verheirateten unter einen „Generalverdacht“, nicht wie Mütter für ihre Kinder im
Sinne des Kindeswohls Sorge tragen zu können. Die weit verbreitete Annahme, verheiratete
Männer würden besser für ihre Kinder sorgen als unverheiratete ist nicht haltbar. Eine
Eheschließung ist nicht mit einem Kompetenzerwerb in puncto Kindererziehung
gleichzusetzen, wovon allerdings im Rahmen eines Antragsmodelles ausgegangen wird.
Die gemeinsame elterliche Sorge entspricht grundsätzlich dem Kindeswohl. In begründeten
Fällen, in denen die Sorge eines Elternteiles dem Kindeswohl entgegen steht, wird durch ein
Familiengericht eine schnelle Entscheidung herbeigeführt. In Anlehnung an die
Unschuldsvermutung ist ein Generalverdacht, nichteheliche Lebensformen würden per se
dem Kindeswohl entgegen stehen, nicht hinnehmbar.
Der Familienstand der Eltern ist kein hinreichendes Kriterium für das Kindeswohl.
Entscheidend für Kinder ist die Sorge und Erziehung durch die Eltern, unabhängig davon, in
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welcher familiären Konstellation Eltern und Kinder leben. Auch eine gemeinsame
Wohnsituation der Eltern stellt keinen Garant für das Kindeswohl dar.
Die Notwendigkeit einer Antragsstellung der unverheirateten Väter, um das Sorgerecht für ihr
Kind zu erhalten – sofern die Mutter dem Sorgerecht nicht von vorne herein zustimmt –
widerspricht darüber hinaus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nichtehelicher und ehelicher
Kinder entsprechend Art. 6 Abs. 5 GG.
Alle Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu und Erziehung durch ihre Eltern. Unstimmigkeiten
und persönliche Konflikte der Eltern berechtigen nicht dazu, Kindern dieses Recht zu
verwehren – sofern die Sorge und Erziehung eines Elternteils dem Kindeswohl nicht
entgegensteht.
Eltern können sich nur gleichrangig um ihre Kinder sorgen, wenn sie von Beginn an
gleichgestellt sind und „auf Augenhöhe“ miteinander Entscheidungen treffen. Eine gesetzlich
geregelte Hierarchie zwischen beiden Elternteilen schadet nicht nur der Beziehung zwischen
den Eltern, sondern auch der Ausübung der Sorge durch den „nachrangigen“ Elternteil.
Während in einer Ehe geborene Kinder grundsätzlich von Geburt an Kontakt zu ihrem Vater
haben und dieser – mit der Mutter gleichgestellt – gemeinsam mit ihr für das Kind Sorge trägt,
kann durch die noch geltende und auch vorgesehene neue Sorgerechtsregelung vielen
Kindern sehr lange der Kontakt mit ihrem unverheirateten Vater verwehrt werden.
Das nicht automatische Sorgerecht beider Elternteile widerspricht dem natürlichen Recht der
Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder.
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Ende Original Antragstext
oder war das etwa kontrovers ?
Keine Ahnung ( hier und jetzt: i.M. ) – und DANKE für Ihre zeitnahe Aufklärung in dieser Sache, ist ja auch irgenwie “Ihr” Antrag nehme ich mal an.
mfG,
Martin Rose / Duisburg
(Noch) immer kein Kinderwunsch Katja ?
Gruesse,
Gerrit